Lenken von Einsatzfahrzeugen bis 5,5 Tonnen mit dem B-Führerschein

Seit heute stehen auf der Homepage des LFK die Unterlagen zum Erlangen der Lenkerberechtigung für Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung. Somit kann bald mit der Führeschein-Ausbildung in der Feuerwehr begonnen werden, damit künftig auch Führerscheinbesitzer der Gruppe B unser KLF lenken dürfen.

Die theoretische und praktische Ausbildung, aber auch die Prüfung, finden in der FF Spörbichl statt. In nächster Zeit werden dem LFK Ausbildner und Prüfer vorgeschlagen, die nach entsprechender Bewilligung alle interessierten Kameraden ausbilden bzw. auch die Prüfung abnehmen können. Voraussetzung um Prüfer oder Ausbildner werden zu können, ist u.a. der Besitz des C-Führerscheins.

Die theoretische Ausbildung muss mindestens drei Unterichtseinheiten umfassen. Dabei wird das Grundwissen hinsichtlich Straßenverkehrsordnung, Fahrzeugtechnik, Fahrzeugphysik usw. vermittelt.

In der praktischen Ausbildung (mind. 5 Einheiten Ausbildungsfahrten) werden nach der Einschulung auf unser KLF Fahrübungen durchgeführt.

In der theoretische Prüfung sind mind. 16 von 20 Fragen aus der Ausbildung richtig zu beantworten. Die praktische Fahrprüfung enthält Langsamfahrübungen und eine mind. 25minütige Prüfungsfahrt auf öffentlichen Straßen.

Die Lenkerberechtigung durch das LFK nach absolvierter Prüfung umfasst nicht nur Einsatz- sondern auch Übungsfahrten. Somit ist künftig hoffentlich auch eine termingerechte Erfüllung der Bewegungsfahrten möglich.

 Vortrag zur theoretischen Ausbildung

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