Geld vom Finanzamt zurückholen Seit 2012 ist es möglich, Spenden an die Freiwilligen Feuerwehren steuerlich abzusetzen. In der höchsten Steuerprogression kann man sich bis zur Hälfte der Spende im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung/Einkommenssteuererklärung wieder zurückholen.