AFK- und BFK-Wahl
Turnusmäßig wird immer ein Jahr nach der Wahl der Feuerwehr-Kommanden auch zur Wahl des Abschnitts- und Bezirksfeuerwehrkommandanten gerufen. Wahlberechtigt sind die Kommandanten.
Turnusmäßig wird immer ein Jahr nach der Wahl der Feuerwehr-Kommanden auch zur Wahl des Abschnitts- und Bezirksfeuerwehrkommandanten gerufen. Wahlberechtigt sind die Kommandanten.